Seitenbereiche

Freibeträge im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2016

Inhalt

BMF veröffentlicht „Startschreiben“

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich innerhalb des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens bestimmte Freibeträge eintragen lassen. Freibeträge können beantragt werden u. a. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug erfolgt auf Antrag. Bisher musste ein solcher Antrag für jedes Jahr neu gestellt werden. Künftig sollen die Freibeträge für 2 Jahre gelten.

Starttermin Oktober

Das Bundesfinanzministerium hat hierfür mit Schreiben vom 21.5.2015 (Aktenzeichen IV C 5 - S 2365/15/10001) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder als Starttermin den 1.10.2015 bestimmt. Das heißt, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab diesem Zeitpunkt den Antrag auf Bildung eines Freibetrags für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren stellen können. Die neue Freibetragsregelung gilt mit Wirkung ab dem 1.1.2016. Adressat für den Antrag ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt.

Stand: 28. September 2015

Bild: Piccolo - Fotolia.com

Über Lienig und Lienig-Haller - Steuerberater und Rechtsanwälte in Stuttgart (Zuffenhausen):

Neben der klassischen Steuerberatung haben wir uns auf die Steuerberatung für Vereine (Vereinsrecht) spezialisiert. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.