Seitenbereiche

Urlaubsgeld auf Mindestlohn anrechenbar

Inhalt

BAG-Urteil zu regelmäßigen Lohnzuschlägen Urlaubsgeld

Urlaubsgeld

Eine Arbeitnehmerin erhielt neben ihrem vereinbarten Monatsgehalt monatlich 1/12 des vereinbarten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes überwiesen. Der Arbeitgeber rechnete die Sonderzahlung dem Mindestlohn an. Die Arbeitnehmerin war der Meinung, sie müsse die Sonderzahlungen zusätzlich zum Mindestlohn erhalten.

Urteil des BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Revision zurück. Begründung: Auch vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu 1/12 gezahlte Sonderleistungen haben, was den Mindestlohn betrifft, Erfüllungswirkung. Damit können Arbeitgeber Sonderzahlungen bei regelmäßiger Zahlung auf den Mindestlohn anrechnen.

Stand: 29. Juni 2016

Bild: pegbes - Fotolia.com

Über Lienig und Lienig-Haller - Steuerberater und Rechtsanwälte in Stuttgart (Zuffenhausen):

Neben der klassischen Steuerberatung haben wir uns auf die Steuerberatung für Vereine (Vereinsrecht) spezialisiert. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.