Seitenbereiche

Vorsteuerabzug bei Referenz- statt Rechnungsnummer

Inhalt

Vorsteuerabzug

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung muss u. a. „eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen“ enthalten, „die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird“ (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz - UStG). Fehlt eine solche Rechnungsnummer, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen.

Referenznummer

Das Finanzgericht (FG) Köln hat in einem Verfahren die Angabe einer Referenznummer an Stelle einer fortlaufenden Rechnungsnummer für formal ausreichend angesehen (FG Köln vom 14.9.2016, 2 K 195/14). Der Senat begründet seine Entscheidung damit, dass die fehlerhafte Angabe einer Rechnungsnummer nicht zur Unwirksamkeit des Vorsteuervergütungsantrags führen würde. Das FG räumte dabei ein, dass die bloße Angabe einer Referenznummer statt der Rechnungsnummer inhaltlich nicht zutreffend und damit nicht ausreichend sei. Der Referenznummer würde aber minimaler, eigenständiger Erklärungswert zukommen. Außerdem ermöglicht eine Referenznummer wie eine Rechnungsnummer eine eindeutige Zuordnung der Rechnungen, für welche die Vorsteuervergütung beantragt wird. Gegen diese Entscheidung ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. XI B 88/16 anhängig.

Stand: 28. Dezember 2016

Bild: CrazyCloud - Fotolia.com

Über Lienig und Lienig-Haller - Steuerberater und Rechtsanwälte in Stuttgart (Zuffenhausen):

Neben der klassischen Steuerberatung haben wir uns auf die Steuerberatung für Vereine (Vereinsrecht) spezialisiert. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.