Seitenbereiche

Höhere Pauschalen für Ehrenämter und Übungsleiter

Inhalt

Ehrenamtspauschalen

Ehrenamtlich Engagierte können ab 2021 für eigene Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von € 840,00 (bisher € 720,00) erhalten (§ 3 Nr. 26a Satz 1 Einkommensteuergesetz- EStG). Voraussetzung ist, dass der Ehrenamtliche im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.

Übungsleiterfreibetrag

Der Übungsleiterfreibetrag beträgt seit 1.1.2021 € 3.000,00 (bis 2020: € 2.400,00, § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG). Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren Trainer, die nebenberuflich in Sportvereinen tätig sind, Ausbilder bei Freiwilligen Feuerwehren, der DLRG usw. oder sonstige ehrenamtlich Engagierte in gemeinnützigen Einrichtungen oder in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

Stand: 26. Januar 2021

Bild: NicoElNino - stock.adobe.com

Über Lienig und Lienig-Haller - Steuerberater und Rechtsanwälte in Stuttgart (Zuffenhausen):

Neben der klassischen Steuerberatung haben wir uns auf die Steuerberatung für Vereine (Vereinsrecht) spezialisiert. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.